https://twitter.com/ProAsyl/status/1448208438530658308
Die Polizei darf Wohnungen oder Zimmer von Geflüchteten in Heimen nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten - auch nicht, wenn es um eine #Abschiebung geht. Das hat das VG Berlin jetzt nach einer von uns unterstützten Klage geurteilt:https://t.co/2hZnsYVxas
— Pro Asyl (@ProAsyl) October 13, 2021
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