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Aufruf – Den Volksentscheid Deutsche Wohnen und Co. enteignen umsetzen!

Die Wahl am 26. September war eindeutig: Über 1 Million Berliner:innen haben mit JA und somit für die Vergesellschaftung der größten profitorientierten Immobilienkonzerne gestimmt. Der Volksentscheid muss respektiert, d. h. zügig umgesetzt werden.

Wir fordern alle demokratischen Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus auf, sich konstruktiv an der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz zu beteiligen.

Wir fordern die Regierungsparteien auf, folgende verbindliche Formulierung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen:
- Die Koalition wird alles dafür tun, den Volksentscheid in der kommenden Legislaturperiode umzusetzen. Im ersten oder zweiten Quartal 2022 wird eine Arbeitsgruppe gegründet, die ein Gesetz ausformulieren wird, das die Überführung von Immobilien in Gemeineigentum regelt. Die Arbeitsgruppe wird Vertreter:innen der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, anderer mietenpolitischer Initiativen und Mieter:innenvereine, Expert:innen aus Politik, Gewerkschaften und Wissenschaft sowie weitere Vertreter:innen der Stadtgesellschaft umfassen. Das Gesetz wird folgende Eckpunkte umfassen:
1. Private profitorientierte Immobiliengesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, werden nach Artikel 15 GG enteignet, um ihre Bestände in Gemeineigentum zu überführen. Genossenschaften sollen nicht enteignet werden.
2. Die betroffenen Unternehmen werden deutlich unter Marktwert entschädigt.
3. Zur Verwaltung der Bestände wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geschaffen. In ihrer Satzung wird verankert, dass die Bestände der AöR nicht privatisiert werden dürfen.
4. In der AöR werden die in Gemeineigentum überführten Bestände unter demokratischer Beteiligung von Stadtgesellschaft, Mieter:innen, Beschäftigten und Senat verwaltet.“

https://www.dwenteignen.de/volksentscheid-umsetzen/

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