Die Umgestaltung der so genannten "Rundfunkgebühr" zu einer haushaltsbezogenen Kopfabgabe könnte verfassungswidrig sein
Rundfunk ist in der BRD übrigens auch die Nutzung des Internet. Zeit, mal wieder an das zu erinnern, was ich schon 2005 mit einer gehörigen Portion Wut in das Internet erbrochen habe.
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