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sundaysforlife: Mit den Eröffnungswehen der #Geburt zählt das #Kind juristisch als Person. Nur aus diesem Grund ist der #Fetozid gesetzlich kein Tötungsdelikt, da dieser davor erfolgen muss. https://t.co/Ghmq4zg4KU
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Mit den Eröffnungswehen der #Geburt zählt das #Kind juristisch als Person. Nur aus diesem Grund ist der #Fetozid gesetzlich kein Tötungsdelikt, da dieser davor erfolgen muss. pic.twitter.com/Ghmq4zg4KU
— sundaysforlife (@sundaysforlife) October 19, 2022
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