Auch erzeugen kranke Eltern meist schwächliche, leicht zur Erkrankung neigende Kinder. Bleibt die Ehe kinderlos, ist nicht selten elterliche Krankheit schuld. [...]
Deshalb ist es für jeden, der heiraten will, ernste Pflicht - gegen sich selbst, gegenüber seinem zukünftigen Ehegatten und den erhofften Kindern sowie gegenübsr dem Vaterland, das dringend gesunden Nachwuchs braucht -, daß er sich vorher vergewissert, ob der wichtige Schritt zur Verehelichung mit seinem Gesundheitszustande sich vereinbaren läßt.
Die Brautleute müssen ernstlich prüfen, ob nicht nur die gegenseitige Liebe und die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auch die beiderseitige Gesundheit Gewähr für ein glückliches und befriedigendes Eheleben bieten.[..]
Nur der Arzt kann sagen, ob eine Krankheit vorliegt, welche zurzeit das Heiraten nicht ratsam erscheinen läßt. Gar mancher ist krank, ohne es überhaupt zu wissen.[...]
In der Regel wird übrigens die ärztliche Untersuchung nur die Bestätigung der Heiratsfähigkeit bringen. Schon sehr oft ist die bange Sorge, untauglich für die Ehe zu sein, durch eine ärztliche Untersuchung behoben worden, in vielen Fällen dem Untersuchten daneben wertvoller ärztlicher Rat zu der Behebung seines der Verehelichung nicht weiter hinderlichen Leidens zuteil geworden.[...]
Von dem Ergebnis der ärztlichen Befragung sollen sich die Brautleute gegenseitig unterrichten. Wer dieses unterläßt, begeht ein schweres Unrecht.

-- Alfred Grotjahn: Das Gesundheitsbuch der Frau. Berlin ^4^1927

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