Interessanter StaVo-Antrag:
In Deutschland werden die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel nur für Menschen
mit Gebärmutter bis zu einem Alter von 22 Jahren von der Krankenkasse übernommen. Kosten für
Barrieremethoden wie Kondom, Diaphragma und Portiokappe werden generell nicht erstattet. Über
den 22. Geburtstag hinaus gibt es eine Kostenübernahme nur über kommunale bzw. regionale
Regelungen.Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, an welcher Stelle Beratungsangebot, Bedarfsprüfung
und Kostenübernahme angesiedelt werden können und welche Kosten dabei entstehen
Gibt es in größeren Städten, u.a. Berlin, angeblich schon. Noch nie von gehört. Ob Anspruchsberechtigte in den meisten Fällen davon wissen?