Neues Gesetz: GmbH ab sofort online gründen
Um am notariellen Onlineverfahren teilnehmen zu können, muss der Unternehmensgründer selbst einen aktuellen Personalausweis mit eID-Funktion haben. Diese Daten gleicht der Notar im Rahmen der Videokonferenz mit der Person des Gründers ab, um Fällen von Identitätsdiebstahl oder -betrug vorzubeugen. Die Beurkundung endet mit der Unterzeichnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur.