Neues Gesetz: GmbH ab sofort online gründen

Um am notariellen Onlineverfahren teilnehmen zu können, muss der Unternehmensgründer selbst einen aktuellen Personalausweis mit eID-Funktion haben. Diese Daten gleicht der Notar im Rahmen der Videokonferenz mit der Person des Gründers ab, um Fällen von Identitätsdiebstahl oder -betrug vorzubeugen. Die Beurkundung endet mit der Unterzeichnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur.

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https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neues-gesetz-gmbh-ab-sofort-online-gruenden-18212218.html?GEPC=s3&premium=0x20debb15066f99e61b0ebe5eac95a5f1

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