Womit Fritz Bauer leben musste: wer solche Kollegen hat...
Im höheren Dienst war die NS-Belastung zwischen 1953 und 1959 prozentual am höchsten, als um die 75 Prozent der Mitarbeiter ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. Bei den Bundesanwälten waren 1966 zehn von elf früher in der Partei gewesen, 1974 waren es noch 6 von 15. Die Oberstaatsanwälte waren zeitweise - 1952 und 1953 - sogar durchgängig betroffen. Der letzte durch eine NSDAP-Mitgliedschaft belastete Bundesanwalt schied laut Studie 1992 aus dem Dienst aus.
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