https://twitter.com/ProAsyl/status/1551872333069094912
2021 haben daher gleich zwei Oberverwaltungsgerichte entschieden: Niemand darf nach dem #Dublin-Verfahren mehr dorthin zurückgeschickt werden, da dort nicht einmal elementarste Bedürfnisse wie »Bett, Brot, Seife« befriedigt werden können. (OVG NRW) https://t.co/2EORtjRRP0
— PRO ASYL (@ProAsyl) July 26, 2022
There are no comments yet.