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Gestern wurden zwei Klimaaktivist*innen vor dem Amtsgericht #Cottbus zu 4 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah § 34 StGb "Rechtfertigender Notstand" NICHT gegeben an. Die Begründung ist besorgniserregend: "Der Klimawandel sei nicht allgegenwärtig".
— Clara S. Thompson (@realjaywalking) November 18, 2022
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