https://twitter.com/FR_Hessen/status/1578437879117672448
Natürlich liegt die Zuständigkeit für einen #Abschiebungsstopp einzig bei den Länderinnenministern, §60a Abs.1 AufenthG. Dass Peter Beuth das nicht weiß, erklärt vielleicht, weshalb er noch nie einen erlassen hat.
— Hessischer Flüchtlingsrat (@FR_Hessen) October 7, 2022
Traurig aber wahr.
https://t.co/ftfhju8UBS
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