https://twitter.com/FR_Hessen/status/1554056098608545792
4 Jahre lang war allen klar, dass 🇩🇪 beim #Familiennachzug gegen 🇪🇺-Recht verstößt. Jetzt ist es endlich vom #EUGH verurteilt worden.
— Hessischer Flüchtlingsrat (@FR_Hessen) August 1, 2022
Ab sofort gilt: Es kommt für den Familiennachzug auf das Alter beim Zeitpunkt der Asylantragstellung an, nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung.
There are no comments yet.