Paragraf 218 ist nicht befriedet
Abtreibungen - Paragraf 218 ist nicht befriedet #362
Schwangerschaftsabbrüche sind zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei - aber nicht rechtmäßig. Eine Komission empfiehlt, sie zu entkriminalisieren.
Paragraf 218 ist nicht befriedet
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