Einzige Bedingung für die Covid-Impfung in der Apotheke:

»Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2: Versicherte bei einer
Krankenkasse oder einem Kostenträger der privaten Krankenversicherung oder
der Beihilfe, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.«

Zu deutsch: die Stiko-Empfehlung ist mittels Vereinbarung zwischen Kassen und Apotheken ausgehebelt worden - aber das gilt halt NUR für Apotheken.

Also wenn der Arzt nicht will geh in die Apotheke!
#covid #impfung

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