Einzige Bedingung für die Covid-Impfung in der Apotheke:
»Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2: Versicherte bei einer
Krankenkasse oder einem Kostenträger der privaten Krankenversicherung oder
der Beihilfe, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.«Zu deutsch: die Stiko-Empfehlung ist mittels Vereinbarung zwischen Kassen und Apotheken ausgehebelt worden - aber das gilt halt NUR für Apotheken.
Also wenn der Arzt nicht will geh in die Apotheke!
#covid #impfung