Nun entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln erstinstanzlich, die Mietpreisbremse hätte nicht angewandt werden dürfen. Und zwar wegen eines banalen Versäumnisses.
Der Bundestag verabschiedete die Mietpreisbremse 2015. Sie ermöglicht den Ländern, die Miete in bestimmten Fällen zu begrenzen – vorausgesetzt, andere Mittel waren wirkungslos. Die Verordnung galt zunächst fünf Jahre und wurde 2020 an die aktuelle Wohnmarktlage angepasst; das aktuelle Urteil bezieht sich auf die erste Periode.
Weil die Verordnung in Eigentumsrechte eingreift, muss sie vor Inkrafttreten nachvollziehbar öffentlich – etwa im Internet – begründet werden. Laut Urteil versäumte Berlin dies. Bausenator war damals Andreas Geisel (SPD).
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