#Neuregelung #SGBII #SGBIII

Rechtsbeugung und Abschaffung der Demokratie durch das faschistoid demagogische Arbeitsministerium

1. Arbeitsministerium legt Entwurf zum Gesetz „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“ vor


Das BMAS legt den Entwurf zum Gesetz „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“ vor, darin sind eine Reihe deutlich verschärfende Regelungen enthalten. So die schärferen Zumutbarkeitsregeln (bis 3 Std. Pendelzeit), Verkürzung der Vermögenskarenz auf 6 Monate, Sanktionen immer in Höhe von 30%, auch bei Meldeversäumnissen, Schwarzarbeit als Sanktionstatbestand, Einführung eines verpflichtenden Integrationspraktikums, bis hin zur Verpflichtung der Jobcenter Schwarzarbeits-Verdachtsfälle an die Zollverwaltung melden zu müssen.

Im Rahmen der Verbändebeteiligung wurde neben 64 anderen Beteiligten auch Tacheles angefragt, dazu innerhalb von drei Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Ohne Vorwarnung ging Freitag gegen 14 Uhr die Aufforderung zur Stellungnahme ein, mit Fristsetzung Montag 16 Uhr. Bei den angefragten Stellungnahmen handelt es sich um eine Stellungnahme nach § 47 (1) GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Die GGO bestimmt, dass der Entwurf einer Gesetzesvorlage den Beteiligten möglichst frühzeitig zuzuleiten ist.

Der Verein Tacheles, der Paritätische Gesamtverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit und die Bundesverbraucherhilfe haben aufgrund der 3-Tagesfrist entschieden, in diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörung von Verbänden und Expert*innen darf nicht zu einem bloßen Ritual degradiert werden. Wir werden uns diesem respektlosen und unverschämten Spiel entziehen und protestieren auf das Schärfste gegen dieses Verfahren!

via Thomé Newsletter

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