#radschutzstreifen

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#Fahrradfahren

als ich neulich mal wieder mit meinem PKW auf der B239 in #Detmold fuhr, ungefähr hier, kam mir ein Gedanke. Dieser Streckenabschnitt ist (von wem auch immer, vom Land #NRW glaube ich) als „besonders Fahrradfreundlich“ ausgezeichnet. Für beide Richtungen gibt es dort solche #Radfahrstreifen (manchmal auch #Radschutzstreifen genannt).

Jetzt ist die Straße aber zu schmal als dass mehrspuriger Verkehr sich entgegenkommen und den Radstreifen frei halten könnte. Folglich: immer wenn einem ein Fahrzeug entgegen kommt weichen beide nach rechts aus um zueinander einen adäquaten Abstand halten zu können.

Weil die Straße zu den meisten Uhrzeiten aber in beide Richtungen intensiv befahren wird bedeutet das faktisch, dass die meisten Kraftfahrer konstant auf dem Radfahrstreifen fahren (so ähnlich wie man nicht erst rechts einschert, wenn man 20m weiter den nächsten oder die nächste überholen will).

So während mit rechtlich der Unterschied zwischen solchen Streifen und der einfachen Mitbenutzung der Straße wohl bewusst ist, geht mir in einem solchen Fall (also dass die Straße zu schmal ist für zwei einspurige und zwei mehrspurige Fahrzeuge) irgendwie der praktische Zweck ab. Wäre der Streifen dort nicht, wäre das Verhalten doch identisch, ein Kfz, welches ein #Fahrrad überholt muss auf die Gegenfahrbahn, ist dort Gegenverkehr geht das halt nicht (außer der Gegenverkehr ist einspurig), ist dort kein Fahrrad aber Gegenverkehr fährt man ganz rechts, vor oder hinter dem nächsten Fahrrad, aber nicht darauf.

Einzig könnte ich mir noch vorstellen, dass es der Klärung dient, damit #Radfahrende nicht annehmen, sie sollen auf dem Gehweg fahren, weil der teilweise rot angestrichen oder gepflastert ist. Aber das kann man eigentlich auch ganz gut durch Beschiilderung (Sonderweg für Fußgänger) klären.