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Verfassungsgericht: Verbot der Mehrfachverfolgung bleibt

Kommentar - Grundsätze gelten auch, wenn das Ergebnis enttäuscht

Freigesprochene Verdächtige können nicht allein wegen neuer Beweise noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Das unterstrich das Bundesverfassungsgericht.#Verfassungsgericht #Rechtsstaat #Rechtsgrundsatz #Wiederaufnahme
Verfassungsgericht: Verbot der Mehrfachverfolgung bleibt