Im Herbst kommt das Gesetz zur Fingerabdruck-Pflicht in den Bundestag: Mit diesem Gesetz und der zugrunde liegenden EU-Verordnung sollen ab dem 2. August 2021 alle Bürgerinnen und Bürger gezwungen werden, auf neuen Personalausweisen den Abdruck ihres linken und rechten Zeigefingers speichern zu lassen.