#freifunk

aktionfsa@diasp.eu

09.11.2023 Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Netzdienstleister wird zum Täter

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Internetdienstleister Cloudflare allein für die Bereitstellung eines Content Delivery Networks als Täter zur Haftung verurteilt worden. Mehrmals hatten wir über die in Deutschland vor Jahren mal eingeführte Störerhaftung für Anbieter von offenen Freifunk-Routern berichten müssen. Nach vielem hin und her war diese im Telemediengesetz (TMG) eigentlich abgeschafft worden. Danach konnten Freifunk Anbieter als "Störer" für Copyright Verletzungen durch den Download geschützer Musik oder Videos haftbar gemacht werden.

Netzpolitik.org berichtet aber nun, dass das Oberlandesgericht Köln laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) entschieden hat, dass der Dienstleister Cloudflare nicht Störer, sondern sogar Täter ist, wenn über sein Content-Delivery-Network (CDN) Downloads zu einem urheberrechtlich geschützten Album angeboten werden. Das Urteil zwingt Cloudflare dazu den Zugang zu einem Musikalbum über die Domain ddl-music.to - mit dem die Firma nichts zu tun hat - zu sperren.

Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Nach diesem Urteil muss befürchtet werden, dass die im EU-Recht vorgesehenen Haftungsprivilegien für Zugangsprovider, in Deutschland z.B. im Telemediengesetz (TMG) festgeschrieben, nicht mehr gelten, sondern sie dafür haften, was ihre Nutzer im Netz anstellen. Cloudfare wurde dabei zum Verhängnis, dass wegen des immens angestiegenen Verkehrs im Netz die Dienstleister dazu übergehen, Verkehr auf eigenen Netzknoten, sogenannten Proxies, zwischenzuspeichern. Damit geraten ihre IP Adressen fälschlicherweise in die Fänge der Abmahnanwälte der Musikindustrie.

Das oben genannte Urteil ist leider nur eines von mehreren: Sony Music hatte gegen den DNS-Resolver Quad9 mit einer Klage Erfolg vor Gericht. Dabei übersetzt Quad 9 lediglich Domainnamen in IP-Adressen, ist also eine Art technischer Wegweiser, damit das Internet funktioniert, schreibt netzpolitik.org. Die Musiklabels Sony Music, Universal Music und Warner Music waren gegen den Hoster Uberspace vorgegangen, der lediglich die Website eines Open-Source-Projekts gehostet hatte, mit der sich Youtube-Videos herunterladen lassen. Die beanstandete Software selbst war überhaupt nicht auf den Servern von Uberspace.

Die Folgen solcher Urteile sind in jedem Fall, dass wie bei der geplanten EU Chatkontrolle, auch bei den Netz- und Dienstanbietern Angst geschürt wird, so dass sie präventiv mehr kontrollieren und mehr sperren, um nicht in die Haftung genommen zu werden. Wenn sich dies jetzt über den lokalen Content auch auf Wege im Internet erweitert, dann ist die Idee des freien Internets für Jede/n Vergangenheit.

Verdeutlichen wir uns noch einmal die Entwicklung von der "Idee des freien Internets" über die Vorratsdatenspeicherung "nur der Metadaten", weiter zu PRISM und Tempora - der Möglichkeit der Überwachung von allen - bis zur Chatkontrolle, die Inhalte der Kommunikation zensiert und am Ende einem Netz mit beliebigen Sperren aus beliebigen Gründen oder Vorwänden.
Glücklicherweise gibt es noch(!) das Tor Netzwerk, um unbeobachtet im Netz unterwegs zu sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/urheberrecht-musikindustrie-gewinnt-gegen-cloudflare/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xd
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8581-20231109-angriff-auf-die-infrastruktur-des-internets.htm
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Tags: #Netzdienstleister #Haftung #Störer #Täter #Freifunk #Cloudfare #Urteil #Klage #Musikindustrie #Quad #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verschlüsselung #Internetsperren #Copyright #Netzneutralität #OpenSource #Tor

aktionfsa@diasp.eu

14.09.2023 Gegen Hass und Gewalt

Tag der Zivilcourage

Auch in diesem Jahr werden wir wieder mit einem Infostand auf dem Tag der Zivilcourage am Di., den 19.9.23 auf dem Leopoldplatz in Berlin Wedding dabei sein. Mit vielen informativen Flyern zu unsern Themen und der Möglichkeit sich selbst Buttons zu machen, wollen wir die Menschen ermuntern aktiv zu werden.

Das Bundesnetzwerk Zivilcourage (BNZC) ist Träger des Tags der Zivilcourage. Der Tag der Zivilcourage findet jährlich am 19. September statt und soll die Menschen ermutigen, sich in der Öffentlichkeit für den Schutz ihrer Mitmenschen gegen Beleidigung, Diskriminierung, Bedrohung, Rassismus, Kriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt einzusetzen.

Gegen Hass und Gewalt - für ein gemeinsames Miteinander

Zivilcourage haben wir uns auf unsere Fahne geschrieben, weil wir

Darüber werden wir am nächsten Dienstag mit den Menschen vor Ort diskutieren oder schaut in unsere Flyer.
Kommt vorbei!

Mehr dazu bei http://www.narud.org/
und https://bundesnetzwerk-zivilcourage.de/tag-der-zivilcourage/
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Tags: #Zivilcourage #Hass #Gewalt #Beleidigung #Diskriminierung #Bedrohung #Rassismus #Kriminalität #Fremdenfeindlichkeit #Infostand #AktionFsA #Leopoldplatz #Buttons #Flyer #Information #gemeinsamesMiteinander #Frieden #Krieg #Drohnen #OpenSource #Freifunk

dapor2000@pod.dapor.net

Freifunk Treffen am 11.09.2023

Am Montag, den 11.09.2023 treffen wir uns ab 19 Uhr im Hackerspace des CCC-FFM (Ecke Rödelheimer Straße / Häuser Gasse).

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Themen ab 20 Uhr werden sein:

Gemeinnützigkeit
Nächste Firmware
Sowie diverse weitere Themen

Außerdem wird es eine Einführung in grundlegende Freifunk- und Netzwerk-Themen geben.

Neue wie alte Freifunkende sind herzlich willkommen!
ccc-ffm.de/hackerspace

#freifunk #wlan #ffm

aktionfsa@diasp.eu

04.09.2023 Störerhaftung aus der Mottenkiste

Betreiber offener WLANs wieder bedroht

Mehr als 40-mal haben wir in Artikeln gegen die Störerhaftung argumentiert. Die "Störerhaftung" hat über Jahre die Entwicklung und den Betrieb von offenen WLANs in Deutschland behindert, weil die Gefahr bestand, dass Abmahnungen für ungesetzliches Verhalten einzelner Nutzer dieser WLANs auf den Betreiber des Netzes übertragen wurden.

Heise.de schreibt: Nach vielem hin und her beschloss der Bundestag 2017 eine Novelle des Telemediengesetzes (TMG), um die heftig umstrittene Störerhaftung außer Kraft zu setzen, die bis dahin Anbieter öffentlicher WLANs mit Haftung bedrohte. Inhaber von Urheberrechten dürfen demnach von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen, wenn sie feststellen, dass über ein solches Funknetz unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing verbreitet werden.

Nun erscheint dieses Problem erneut, denn aus unerfindlichen Gründen fehlt die entsprechende Klausel in Paragraf 8 TMG im Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ein Gesetz für digitale Dienste. Damit soll Volker Wissing (FDP) den Digital Services Act (DSA) der EU in nationales Recht gießen und Online-Plattformen schärfer regulieren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelsverband HDE sind besorgt, dass durch die neuen Gesetzesformulierungen längst behobene Probleme erneut aufbrechen. Die Störerhaftung bedroht nicht nur private Betreiber von WLANs sondern vor allem kleine Gewerbetreibende, die in ihren Geschäften oder Restaurants ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen.

Das Vorgehen ist ein Schlag gegen offene Software (Open Source) aber auch gegen eine Digitalisierung "von unten". Der DSA soll die großen Internetunternehmen - in der EU Verordnung spricht man von Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Kunden - strenger regulieren. Statt dessen werden mit dem geplanten Schritt die "kleinen Pflänzchen der Netzgemeinde" ausgetreten.

Im zitierten Artikel von Heise.de wird berichtet, dass das Ministerium auf Nachfragen, welche DSA Formulierungen solche Änderungen im TMG erfordern, "aus technischen Gründen" keine Antwort erbringen konnte. Das ist Digitalisierung in Deutschland ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Offenes-WLAN-Die-Angst-vor-einem-Comeback-der-Stoererhaftung-geht-um-9293044.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3w3
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Tags: #DigitalServicesAct #DSA #Überwachung #TMG #Telemediengesetz #Störerhaftung #Freifunk #WLAN #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Netzneutralität #OpenSource #Verschlüsselung #Abmahnanwälte #Tauschbörsen

memo@pod.mv2k.com

(Bildbeschreibung: Der geöffnete Router TP-Link WDR 4300 mit einer extern angeschlossenen CP2102 USB zu UART Bridge.)

≪ Leider doch nur noch Schrot ≫

Nachdem der erste TP-Link WDR 4300 den ich geschenkt bekommen habe, "abgeraucht" ist, habe ich heute einen anderen gebrauchten aber leider gebrickten bekommen.

Meine Wiederbelebungsversuche haben allerdings nicht zum Erfolg geführt. Er bootet jetzt zwar wieder mit der neu aufgespielten Stock Firmware, aber in einigen Teilen des Speichers kann er nicht mehr schreiben.

Damit haben beide doch nur noch Schrottwert ¯\_(ツ)_/¯

#router #tp-link #firmware #freifunk #opennet

memo@pod.mv2k.com

Ich habe mich einmal in das Thema #Meshtastic eingelesen und werde hier in #Schwerin wohl den ersten #Node mit, wenn in der Software verfügbar, #Internet #Gateway einrichten.

Ich finde derartige Projekte sehr schön und unterstützte sie wirklich gerne.

Bei #Freifunk ist das in dieser Region leider nicht so einfach, da hier eine Mitgliedschaft in einem #Verein (!) Voraussetzung ist 🙄

Deshalb ist dies eine, nicht nur im Katastrophenfall, für mich wirklich schöne Alternative 😀

🔗 https://meshtastic.org/

raschmi@pod.geraspora.de

Mottenkiste - Public Domain

Weiße Rose

#dwr #foto #fotografieren #mywork #goodmorning #fbg #fbd #jamendo #CC #fedibikes #MdRddG #MdRzA #Frühstück #Kakao #Tee #Freifunk

#Tousled #Crane on #Tour

#Welt! Bist du noch da?

#Mottenkiste

Da mir gerade nix einfällt, thematisiere ich mal die Mottenkiste:

#Thees #Uhlmann ist mir in meiner #CD-Sammlung aufgefallen und da es für #Zugvögel noch etwas früh ist, gibbet den 7ten #März. Dazu 'nen #Kaffee und +7°C, um sogar ohne #Sturmhaube auf das #Rad zu klettern.

https://yt.funami.tech/watch?v=ZTLiC0xuhbA

Und hier #Divine:

https://inv.odyssey346.dev/watch?v=DS1mNvXgujQ

Im Gegensatz zur Stadt, biete ich im Übrigen weiter Freifunk an!

Bleibt senkrecht und gesund!

aktionfsa@diasp.eu

28.06.2022 Abgemahnt wegen einer DNS-Auskunft

Das schwächste Glied in der Kette

... hat sich der Musikriese Sony vorgenommen. Sony verklagt in Hamburg eine Schweizer Internet-Stiftung wegen Urheberrechts­verletzung.

Immer wieder - inzwischen schon mehr als 15-mal - haben wir uns mit dem nur in Deutschland existierenden Begriff der "Störerhaftung" auseinandersetzen müssen. Dabei werden oft völlig unbeteiligte Menschen für den Transfer urheberrechtlich geschützen Material haftbar gemacht. Das kann die Oma sein, die ihr WLAN nicht mit einem sicheren Passwort geschützt hat oder der Betreiber eines offenen WLAN - wie das hinter dem Bild links, sogar gefördert von der eignenen Landesregierung. Wir müssen anerkennen, dass die Gerichte nach 20 Jahren dazugelernt haben und es in letzter Zeit mit Störerhaftungsprozessenen ruhiger geworden ist.

Wie ist dennoch der aktuelle Fall entstanden?

Nicht so in dem aktuellen Fall - ein US Musikriese verklagt in Hamburg eine Schweizer Stiftung? Schon die rechtliche Konstruktion ist seltsam. Zwei bis heute unbekannte Nutzer?Innnen namens "Smiler10" und "beatnik" haben auf einer Piraterie-Plattform ein Album der Band Evanescence 2 Wochen vor dem offiziellen Verkaufsstart veröffentlicht, also zum Download angeboten. Die Anwälte von Sony hätten also vesuchen müssen, diesen Server ausfindig zu machen und ihn vom Netz nehmen müssen. Vielleicht hätten sie dabei die Identität der beiden zu Beklagenden ausfindig gemacht ... u.s.w.

Stattdessen schlägt Sony auf das schwächste Glied in einer Kette von technischen Abläufen: Beim Aufruf einer Webadresse, dem sogenannten Uniq Resource Locator (URL) wird zuerst ein DNS-Resolver (Domain Namens Auflöser) nach der IP Adresse gefragt und dann nach dessen Auskunft eine Verbindung zu dieser IP Adresse aufgebaut. DNS-Resolver werden von den großen Internetdiensten, wie Google, Cloudflare, ... angeboten, aber praktisch auch von vielen kleinen Internet-Providern.

Auch die Schweizer Internet-Stiftung Quad9 stellt diesen für das Funktionieren des Internets unersetzlichen Dienst zu Verfügung. Und Sony hat genau dieses auch finanzielle schwache Glied nach einer Abmahnung über 250.000 Euro in Hamburg vor Gericht gezerrt. Das Argument für das Verfahren: Quad9 hat sich durch die Auflösung des Namens des Piraterie-Servers mitschuldig an dem illegalen Download gemacht. Das nennt man dann Störerhaftung und damit hat man in Deutschland schlechte Karten.

Ob Google oder Cloudflare oder sonstwer den gleichen Dienst angeboten haben und auch weiter anbieten, war den Richtern in Hamburg völlig egal. Es hat ihnen als "Beweis" gereicht, dass die beanstandete Namensauflösung durch Quad9 "von deutschem Boden aus möglich war".
Quad9 wird in Berufung gehen ...

Wie der §219a (und sicher auch der §218) muss auch die Störerhaftung endlich völlig aus dem deutschen Recht gestrichen werden!

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2022/06/22/am-gericht
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3oh
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8063-20220628-abgemahnt-wegen-einer-dns-auskunft.htm
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Tags: #DNS #Resolver #Urteil #Hamburg #Überwachung #TMG #Telemediengesetz #Störerhaftung #Freifunk #WLAN #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Netzneutralität #OpenSource #Verschlüsselung #Abmahnanwälte #Tauschbörsen

rainerhgw@diasp.org

Es gibt wieder den besten Heimrouter der Welt zu kaufen: Edgerouter-X.
Kein WLAN, keine Telefonie, keine USB-Ports, einfach nur ein geiler Router. Wenn man mag, kann man OpenWRT installieren. Auch gut geeignet als Offloader für #Freifunk

christophs@diaspora.glasswings.com

Freifunk Hochstift auf Twitter: „Mit 16 fleißigen Händen konnten wir heute mehrere Zelte mit Verkabelung und APs ausstatten und den Hauptverteiler vorbereiten 💪🏻 Im Laufe der Woche folgen noch 1km Faser, der Rest der 2km Kupferkabel und damit die restlichen Zelte sowie hoffentlich der Internetuplink 🤘🏻💙💛 https://t.co/9TokAGFQ8S“ / Twitter

Die Örtliche Freifunk Gruppe kümmert sich um die Versorung der Geflüchteten mit Internet
#freifunk

https://twitter.com/ffhochstift/status/1512872216807018498

gehrke_test@libranet.de

#hacking #chaos #tor #freifunk #StandWithUkriane #Flucht #Krieg


CCC Stuttgart - 2022-02-27 12:11:49 GMT

Ein paar konstruktive Vorschläge:
- Fahrt Tor-Infrastruktur hoch (insbesondere auch Bridges)
- Freifunk an Bahnhöfen, Grenzübergängen, Auffang-Unterkünften oder ähnlichen Orten, wo Flüchtlinge durchkommen
- Helft Hilfsorganisationen: Die brauchen sichere IT, Kommunikation, oder helfende Hände
- Auch Hacker können die Tastatur verlassen: Zeigt Flagge auf Demos, packt bei Unterkünften mit an, etc.

#hacking

aktionfsa@diasp.eu

13.01.2022 Alte Router sinnvoll verwenden
Wenn man noch einen alten Router übrig hat ...

... dann sollte man ihn nicht in den Müll werfen - das schon wegen der Nachhaltigkeit nicht - man kann ihn an die lokale Freifunker Gemeinde spenden oder ihn selbst für viele nützliche Dinge verwenden. So kann man auf dem alten Router die quelloffene Software OpenWrt installieren und ihn selbst für viele schöne Dinge einsetzen.

So kann man

  • damit selbst ein freies W-LAN für alle Nachbarn und auf der Straße Vorbeikommenden anbieten. Durchsatz und Anteil der eigenen Netzkapazität ist einstellbar, man verliert seine Online-Möglichkeiten nicht, bietet aber allen mehr Flexibilität.
  • den alten Router zwischen das eigene Netz und den Router zum Internetprovider packen und das eigenen Netz schützen. Heise schlägt zwei Möglichkeiten vor
  • als Werbeblocker für ein angenehmeres und ungestörteres Surfen
  • als Ausgangspunkt für einen eigenen VPN, um sicherer im Internet zu surfen ohne seine eigene IP Adresse bekannt zu geben,
  • um ein eigenes W-LAN Mesh aufzubauen - das geht dann in Richtung Freifunk und sollte mit der lokalen Freifunk Gemeinde zusammen gemacht werden,
  • als lokaler DNS Server für das Heimnetz, unabhängig von den Angeboten des eigenen Internet Providers,
  • für eigene Wake-on-LAN Services,
  • ...

Dem Bastler sind keine Grenzen gesetzt und die alte Technik verrottet nicht im Schrank. Vor Beginn der Installion des OpenWrt auf dem Router sollte man die Dokumentation lesen und schauen bis zu welcher OpenWrt Version der vorhandene Router unterstützt wird. Nichts ist schlechter als ein geflashter Router mit einer Version, die ihm zu neu ist - der sagt dann nichts mehr ;-)

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tests/Alten-Router-als-Werbeblocker-oder-VPN-Server-nutzen-6304176.html
und https://openwrt.org/
und https://de.wikipedia.org/wiki/OpenWrt
und alle unsere Artikel zum Thema Freifunk https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Freifunk&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7892-20220113-alte-router-sinnvoll-verwenden.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7892-20220113-alte-router-sinnvoll-verwenden.htm
Tags: #WLAN #Router #Netzneutralitaet #Freifunk #Internetsperren #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verschluesselung #Provider #VPN #DNS #Werbeblocker