Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest

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Die Bundesnetzagentur hat heute erstmals eine Unterversorgung mit
Telekommunikationsdiensten

nach dem neuen Recht auf Versorgung festgestellt und darüber informiert.
Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch
auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also
Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene
soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Die Unterversorgung betrifft allerdings nicht unser ganzes Land, sondern
es geht um Gemeinden in Niedersachsen (Mittelstenahe, Halvesbostel,
Brackel sowie Stuhr). Da werde eine Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten weder aktuell noch in objektiv absehbarer
Zeit angemessen oder ausreichend erbracht wird. Auch hat die
Bundesnetzagentur förmlich festgestellt, dass Bedarf an Versorgung
besteht.

„Wir stellen heute zum ersten Mal für einige Haushalte in Niedersachsen
förmlich fest, dass die rechtlich vorgeschriebene Mindestversorgung
nicht erfüllt ist. Im weiteren Verfahren wird es nun darum gehen, die
Versorgung so schnell wie möglich herzustellen. Die betroffenen
Haushalte sollen möglichst bald eine Mindestbandbreite erhalten", sagt
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Telekommunikationsanbieter können sich nun in einem nächsten Schritt
innerhalb eines Monats gegenüber der Bundesnetzagentur zur Versorgung
der betroffenen Haushalte verpflichten. Sollte kein Unternehmen ein
Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier
Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, die
betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen
und Telekommunikationsdienste anzubieten.

Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde
betragen und die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde
liegen. Die Latenz, also die Verzögerungszeit bis zum Referenzmesspunkt
aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur, darf nicht
höher als 150 Millisekunden sein. Die Bundesnetzagentur überprüft diese
Werte jährlich.

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