Datenschutzkonferenz: Verarbeitung von Patientendaten muss Grundrechte einhalten

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu der Patientendatenverarbeitung eine Resolution verabschiedet.
„Wissenschaftliche Forschung bringt unserer Gesellschaft notwendige und entscheidende Vorteile“, hob der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hervor. Gleichzeitig müssten aber die Grundrechte der Bürger gewahrt werden: „Denn sie stehen im Mittelpunkt dieser Forschung und dürfen nicht zum bloßen Objekt der Datenverarbeitung gemacht werden.“ (heise)

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