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Datenschutzkonferenz: Verarbeitung von Patientendaten muss Grundrechte einhalten

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu der Patientendatenverarbeitung eine Resolution verabschiedet.
„Wissenschaftliche Forschung bringt unserer Gesellschaft notwendige und entscheidende Vorteile“, hob der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hervor. Gleichzeitig müssten aber die Grundrechte der Bürger gewahrt werden: „Denn sie stehen im Mittelpunkt dieser Forschung und dürfen nicht zum bloßen Objekt der Datenverarbeitung gemacht werden.“ (heise)

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Datenschutzkonferenz: Microsoft 365 ist und bleibt datenschutzwidrig

Das Office-Paket Microsoft 365 kann von Unternehmen, Behörden und Schulen nicht rechtskonform eingesetzt werden, jedenfalls nicht ohne zusätzliche technische Maßnahmen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Datenschutzbewertung, die die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder auf ihrer 104. Datenschutzkonferenz verabschiedet haben. Anwender müssten auf jeden Fall zusätzliche Schutzvorkehrungen treffen, warnt Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber. (heise)

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