#Gutachten zur #Übergewinnsteuer

Wissenschaftlicher Beirat
beim Bundesministerium der Finanzen
Stellungnahme 03/2022 vom 25. Juli 2022
Übergewinnsteuer

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/uebergewinnsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=7
via RA Michael Seidlitz

Zu den »gut gestalteten Rahmenbedingungen« gehört m.E. auch die Kostenübernahme der Endlagerung durch die Energieanbieter, eben um einer Verzerrung des Anreizsystems entgegen zu wirken, also eine Korrektur des damals beschlossenen Hintertürchens, wo sich die Atomlobby für ‘nen Appel und ‘n Ei freigekauft hat.
Eine weitere Rahmenbedingung könnte ein 100 Mrd-Sondervermögen für Stromspeicher und Solar- und Windenergieausbau sein.
Auch die Rahmenbedingung der Gemeinnützigkeit fände ich sinnführend.

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