[l] Der EuGH hat sich zu DSGVO-Schadensersatz geäußert.

War auch Zeit, finde ich. Nie war jemand Schuld, das war immer schlechtes Wetter und hochgradig kriminelle Energie von kriminellen Kriminellen. Höchste Zeit, dass der EuGH da mal Tacheles redet.

Hat er aber nicht. Es ging zwar ganz vielversprechend an:

Cyberkriminalität: Die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann für sich genommen einen immateriellen
Schaden darstellen

Aber hier ist der Fall, um den es ging: In Bulgarien hatte das Finanzamt Besuch einer Ransomware-Gang und danach tauchten die personenbezogenen Daten der Bürger in einschlägigen Darkweb-Verkaufsstellen auf.

Daraufhin hatten mehrere Bürger geklagt und das oberste Verwaltungsgericht Bulgariens hat den EuGH gefragt, ob die Bürger jetzt nachweisen müssen, dass die Daten wirklich vom Finanzamt kamen, dass das Finanzamt da ihre Security verkackt hat, und ob da weitergehender Schaden entstanden ist (Identitätsdiebstahl o.ä.).

Die Frage hätte sich mir gar nicht gestellt. Wenn jemand im Darkweb einen Finanzamts-Datenreichtum verhökert, und da sind meine Daten drin, dann hätte sich mir die Frage gar nicht gestellt, ob das Finanzamt Schuld ist. Wer denn bitte sonst?!

Der EuGH sagt jetzt: Das Finanzamt kann nicht einfach behaupten, sie hätten alles richtig gemacht, und das sei schlechtes Wetter gewesen. Und du als Betroffener musst nicht nachweisen, dass jemand mit den Daten im Darkweb bei dir Schaden angerichtet hat.

Auf der anderen Seite sagt das Gericht aber auch, dass alleine aus der Tatsache, dass die Daten veröffentlicht wurden, nicht geschlossen werden kann, dass die Schutzmaßnahmen ungeeignet waren. Das müsse im Einzelfall geklärt werden.

In der Praxis wird das Finanzamt dann auf ihr Schlangenöl zeigen und sagen:

WiR hABeN aLleS GeTAn!1!!

#fefebot #datenreichtum #dsgvo

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