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Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.
- Grundgesetz, Art 87f Absatz1

Regulierungsfall Deutsche Post

Chef der Bundesnetzagentur fordert »scharfes Schwert« zur Sicherstellung der Grundversorgung (Von Alexander Reich)

Die Deutsche Post lässt für Rekordgewinne die Grundversorgung zusammenbrechen und ruft damit die oberste Regulierungsbehörde des Landes auf den Plan. Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, unterstrich am Donnerstag die Notwendigkeit von »Sanktionsmöglichkeiten«. Anders als im Telekommunikations- oder Energiebereich habe seine Behörde bislang kein »scharfes Schwert«, um Qualitätsstandards gegenüber dem Bonner Dax-Konzern durchzusetzen, erklärte er in Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Seit Monaten verzeichnet die Netzagentur eine ansteigende Flut von Beschwerden über verspätete oder verschollene Postsendungen. Allein im Oktober waren es knapp 10.000. Insbesondere die Briefzustellung sei »ein Ärgernis für den normalen Bürger« und auch »nicht hinnehmbar für den Verkehr von Dokumenten«, wo es rechtlich relevant sei, dass sie in einem bestimmten Zeitraum ankommen, so Müller gegenüber Donaukurier und Co. Selbst Einschreiben gehen inzwischen regelmäßig verloren.

Den »handfesten Nachteilen für Menschen und Unternehmen« (Müller) stehen geldwerte Vorteile für Aktionäre der Deutschen Post DHL Group entgegen. Im laufenden Jahr wird der Konzern nach eigenen Angaben einen Rekordgewinn von 8,4 Milliarden Euro (vor Zinsen und Steuern) einfahren – nicht zuletzt, weil die wenig profitable Grundversorgung im Zweifel zurückgefahren wird.

Mit dem Grundgesetz ist das nicht vereinbar. Der Bund hat im Postwesen nach Artikel 87 f, Absatz 1, »flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten«. Instrumente zur Durchsetzung müssten allerdings erst eingeführt werden. Eine Gelegenheit böte die Novellierung des Postgesetzes. Die war schon in der vergangenen Legislaturperiode geplant, sie steht auch wieder im Ampelkoalitionsvertrag. Laut Behördenchef Müller ist es bald soweit: »Im Zuge der Änderung des Postgesetzes kann der Bundestag nun entscheiden, ob er der Regulierungsbehörde etwas an die Hand gibt, um Verbraucherrechte auch bei der Post durchzusetzen.« Ein überfälliger Vorstoß, hoffentlich geht da nichts auf dem Postweg verloren.
- https://www.jungewelt.de/artikel/438968.privatisierung-regulierungsfall-deutsche-post.html

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