Dokumenten-Leak: Wie die Bundesregierung an einer „Narrativ-Gleichschaltung“ zum Ukraine-Krieg arbeitet – Teil 2


Dem Dokument zufolge ist das BMVD innerhalb der Bundesregierung auch für die „Durchsetzung des Verbreitungsverbotes von RT und Sputnik“ zuständig und erhält dabei Unterstützung von der Bundesnetzagentur, welche zum Beispiel die Listen „der zu sperrenden Webseiten“ regelmäßig aktualisiert und an die „von der Sanktionsverordnung adressierten Internetzugangsanbieter aus dem Telekommunikationsbereich“ übermittelt.

Man muss sich dies nochmal bewusst vor Augen führen: Die Bundesregierung in Form des BMVD ordnet folglich höchstpersönlich an, welche nicht genehmen Nachrichten-Plattformen in Deutschland zu sperren sind.

Diese Darstellung des Ministeriums (angebliches Verbreitungsverbot und Verweis auf „zu sperrende Webseiten“) lässt aber noch aus einem anderen Grund aufhorchen. Denn tatsächlich gibt es kein allgemeines „Verbreitungsverbot von RT und Sputnik“. In der am 1. Mai 2022 verabschiedeten EU-Verordnung ist explizit und ausschließlich von „Einstellung der Sendetätigkeiten“ die Rede. Dies ergibt sich auch aus der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Änderung der entsprechenden Verordnung (EU) Nr. 833 von 2014. Dort ist ‚lediglich‘ davon die Rede, dass es den (nicht näher definierten) Betreibern verboten ist, „Sendungen zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV …“.

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Teil 1: https://www.nachdenkseiten.de/?p=88618

#Propaganda #Zensur

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