#CSU #Maskenpflicht #Kinder

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf welcher rechtlichen Grundlage möchte die bayrische Staatsregierung
folgende Maßnahmen

 * Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr,
 * Maskenpflicht in Pflegeheimen und Kliniken
 * Testpflicht in Pflegeheimen
 * Testpflicht in Schulen

beibehalten?

Quelle:
https://www.tz.de/muenchen/stadt/corona-virus-regeln-bayern-soeder-freedom-day-maskenpflicht-testpflicht-news-aktuell-91441563.html

Haben sie in den letzten 2 Jahren unseren Kindern nicht genug angetan?

* Kontaktbeschränkungen
* "Homeschooling"
  * BTW: Ein Versagen der Regierung auf voller Linie
* Maskenpflicht in der Schule
* Maskenpflicht im Schulbus

Während in Clubs/Diskotheken/Kneipen inzwischen die Maskenpflicht
entfallen ist sollen sich unsere Kinder weiterhin testen lassen?

Folgende Regel soll ab 2. April entfallen

* Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln

Das heisst: Auch die Testpflicht entfällt!

Warum nicht in Schulen?

MFG
Frank Schreiner

(Ein besorgter Bürger/Familienvater)

Antwort von der CSU Landesleitung:

Sehr geehrter Herr Schreiner, 

sämtliche von Ihnen genannten Maßnahmen sind durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt 
und damit rechtens.
Die derzeitigen Inzidenzwerte und die Situation in den Krankenhäusern zeigen klar, 
dass Corona eben nicht vorbei ist.
 Die derzeitigen Inzidenzwerte gerade in den Altersbereichen der Schule erreichten 
diese Woche einen absoluten Rekordwert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Service Büro

Möge sich jeder/jede ein persönliches Urteil darüber bilden.

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