Rechtliche Konsequenzen von Sylt-Video: Auch Rassist:innen geschützt
„Ausländer Raus“-Rufe allein sind nicht strafbar, es braucht weitere Begleitumstände. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt es nur für Beamt:innen.#Sylt #Alltagsrassismus #Arbeitsrecht #Strafrecht #Rechtstextreme #Rassismus #Deutschland #Politik #Schwerpunkt
Rechtliche Konsequenzen von Sylt-Video: Auch Rassist:innen geschützt
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