Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist ein Weckruf an die Politik, dass dem im Grundgesetz festgeschriebenen Leitsatz „Eigentum verpflichtet“ auch im Bereich Wohnen und Boden Geltung verschafft werden muss. Wir unterstützen die Ziele des Volksbegehrens. Zentral dabei ist, die Mieter*innen zu schützen, Spekulationen Einhalt zu gebieten und den gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand zu erhöhen. Wir wollen, dass der Staat wieder auf Augenhöhe mit Wohnungsunternehmen verhandeln und agieren kann. Wir würden uns wünschen, dass die Umstände uns nicht zwingen, die Vergesellschaftung als letztes Mittel anzuwenden, um den verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen zu können. Wenn Wohnungsunternehmen sich jedoch weigern, ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, wird die öffentliche Hand, auch durch ein Volksbegehren gestützt, die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt mit diesem Schritt entschärfen. Wenn es um die Durchsetzung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums geht, müssen qualitative Kriterien zur Bewertung kommen, die Diskussion um rein quantitative Obergrenzen sehen wir kritisch. Da der Artikel 15 im Grundgesetz noch nie praktisch angewandt wurde, ist es umso wichtiger, eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes zeitnah zu erarbeiten.
#Wahlprogramm #Grüne #Berlin S.48 f.