Nur nochmal zur Genese der #Wahlrechtsreform: Der Impuls zur Abschaffung der #Grundmandatsklausel kam von Rechtsfachleuten der #Union. In der Anhörung zum Wahlrecht Anfang Februar [2023] äußerte Stefanie Schmahl, Rechtslehrerin aus Würzburg, dass es „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ sei, die Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht zu belassen, sie sei „systemfremd“ und lasse sich „rechtlich nicht widerspruchsfrei begründen“. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ampelkoalition-was-die-wahlrechtsreform-fuer-die-csu-bedeutet-18748373.html
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