Ich hatte in diesem Kommentar zu einer Polizeimeldung ...

... das Tag #Verkehrswende vergessen. Der Zusammenhang sollte offensichtlich sein. #

Wenn nicht, der Unfall, bei dem zwei Radfahrende schwer verletzt wurden, geschah auf einem Radweg, ohne Fremdverschulden. Die einzige naheliegende Ursache, die einem als erfahrenem Radfahrer in den Sinn kommt, liegt in der Konstruktion von straßenbegleitenden Radwegen und hier speziell darin, dass dieser Radweg in beiden Fahrtrichtungen benutzt wird, eine Ausführung, die nicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften den Standardfall darstellt, sondern leider oft auch innerorts, wo bei Führung über Firmenausfahrten, Zufahrten auf heftig frequentierte Supermarktparkplätze viel Aufmerksamkeit vom Radfahrer verlangt wird:

Aufmerksamkeit

  • auf Kfzverkehr vom Supermarktparkplatz auf der rechten Seite

  • auf Einbiegende, die auf der Fahrbahn von vorn kommen und den nachfolgenden Verkehr nicht behindern wollen und gleichzeitig auf Radverkehr von vorne und von hinten achten müssen

  • auf Einbiegende, die auf der Fahrbahn von hinten kommen und gleichzeitig auf Radverkehr von vorne und von hinten achten müssen

  • auf Radfahrenden Gegenverkehr auf dem Radweg

ist gefordert. Fußgänger auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und andere radwegtypische Hindernisse, die Sicht nehmen und Aufmerksamkeit binden, ließen sich der Aufzählung hinzufügen.

Nun wird an dieser Stelle von Radwegfreunden gern eingewandt, dass Kfzverkehr auf der Fahrbahn ja wartepflichtig sei, dass deswegen nichts passieren könne. Ja richtig, das ist so, der ist wartepflichtig. Allerdings werden von denselben Radwegfreunden gern und häufig genau solche Radwege mit der Begründung gefordert, dass Autofahrer die Rechte von Radfahrern, insb. aber Vorfahrt und Vorrang von Radfahrenden, die deutlich sichtbar vor ihnen auf der Fahrbahn fahren, generell ignorierten.

Wie kommt man von daher dann aber zu dem erstaunlichen Glauben, dass dieselben Autofahrer genau so konkurrierenden Radverkehr, der aber aus ihrem Wahrnehmungsbereich herausgenommen wurde, nicht erst recht ausblenden und ignorieren?

Es fällt schwer, sich in die Sichtweise von eifernden Radwegfreunden hineinzuversetzen, weil sie ihre Sichtweise meist weder erklären können, noch erklären wollen. Ich argwöhne, dass viele von denen, die für Separierung um jeden Preis agitieren, wenig praktische Erfahrung damit haben, wie man jenseits von Schonräumen sicher und schnell radfährt und deswegen alle möglichen absonderlichen Ansichten entwickeln, was Radverkehr sicherer macht und was nicht.

Schaut man sich aber draussen auf der Straße um, bemerkt man, das auch und gerade ängstliche Radfahrer sich sehr wohl bewusst sind, was ihnen auf Radwegen droht. Wer hätte es noch nicht erlebt, dass jemand trotz Vorfahrt oder Vorrang vor einem abrupt bremste, weil er oder sie ein Auto entdeckt zu haben glaubte - etwa eines, welches ohne Rücksicht auf Radverkehr in eine Garageneinfahrt einbiegen könnte. [Auch das ist ein Grund, warum ich Radweg meide].

Und das kann einer der Gründe sein, warum der in der Polizeimeldung erwähnte 31-jährige Radfahrer nicht rechtzeitig bremsen konnte: er war zu sehr damit beschäftigt, auf Querverkehr von der Fahrbahn oder aus Einfahrten zu achten, als dass er den entgegenkommenden Dreizehnjährigen rechtzeitig hätte bemerken können. Man bedenke: so ein Jugendlicher ist schnell, E-Mofa-Tempo ist keineswegs das LImit. Da kommt dann als Geschwindigkeitsdifferenz ohne Weiteres mehr als 50 km/h zusammen.

So weit eine Einzelfallbetrachtung. Wer sich der Fragestellung eher von der statistischen Seite nähern möchte: vom Autor der lesenswerten Webseite Radfahren - Das überschätzte Risiko von hinten gibt es ein Update Juni 2023.

#verkehrswende #radverkehrspolitik #verkehrspolitik #verkehr #fahrrad #radwegfreunde

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