Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Urteil EU-weit geschützt
Der Europäische #Menschenrechtsgerichtshof hat die #Schwächung der sicheren #Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit einem aktuellen Urteil untersagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (#EGMR) hat am gestrigen Dienstag die generelle Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verboten. Dies geschah mit der Begründung, dass die #Verschlüsselung #Bürger und Unternehmen vor Hackerangriffen, Diebstahl von Identitäts- und personenbezogenen #Daten, Betrug und unbefugter Weitergabe vertraulicher Informationen schützt. Eigens dafür eingerichtete #Hintertüren für behördliche Zwecke könnten auch von kriminellen Netzwerken ausgenutzt werden.
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