Ich fordere eine #Asylwende von #Scholz.

Jede Asybewerberin sollte direkt mit dem Asylantrag eine Arbeitsgenehmigung erhalten um dem #Fachkräftemangel zu begegnen. Die Arbeitsgenehmigung gilt ohne Einschränkung bis zur dauerhaften Ausreise. Aufenthaltsberechtigung unabhängig vom (Asyl)Status gibt es sobald 6 Monate der eigene Lebensunterhalt bestritten wurde und eine positive Entwicklung auch zukünftig wahrscheinlich ist. Kenntnisse der Deutschen Sprache sowie ein Einbürgerungstest sind nach 6 Jahren erforderlich, ab da ist dann auch die Einbürgerung auf Antrag der betroffenen Personen möglich.

So oder so ähnlich. Und so weiter.

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