SPD-Schiedskommission: Altkanzler Schröder hat nicht gegen Parteiordnung verstoßen – Berufung möglich
Altkanzler Schröder hat wegen seiner Tätigkeit für russische Staatskonzerne und seiner Haltung zum Krieg in der Ukraine nicht gegen die SPD-Parteiordnung verstoßen. Das entschied die zuständige Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Hannover in erster Instanz. Sie sieht damit keine Grundlage für eine Rüge oder gar einen Parteiausschluss
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