[l] Donnerstag sagte ich:

Genau wie bei den ganzen Polizeigesetzen verspricht man uns vorher, dass das bloß in absoluten Ausnahmefällen und gegen schwerste Schwerkriminelle eingesetzt werden darf. Und dann, zwei Wochen später, verfolgen sie damit Urheberrechtsverletzungen und Steuerhinterzieher.

Zwei Wochen war konservativ geschätzt. Netzpolitik.org dazu:

Justizminister Marco Buschmann will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte.

Ach. Ach was.

Nur Nixon konnte nach China gehen.

Nur die Grünen konnten einen Angriffskrieg führen.

Nur die FDP konnte die Vorratsdatenspeicherung einführen.

Findet ihr zu krass, die Formulierung? Dann guckt mal, wie es weitergeht:

Der zitierte Paragraf regelt die Schadensersatzpflicht, wenn jemand „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen“ verletzt. Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“.

#fefebot #fdp #netzpolitik

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