Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikat greift für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 2025

oha!

Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikat greift für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 2025

https://www.pv-magazine.de/2022/07/28/neue-uebergangsregelung-fuer-anlagenzertifikat-greift-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-135-kilowatt-bis-2025/

„Um kurzfristig für Entlastung beim Zertifizierungsverfahren zu sorgen, wurde die rechtliche Grundlage für die Zertifizierung, die ‚Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen‘ (NELEV) angepasst. Die Novellierung ermöglicht, dass innerhalb eines Übergangszeitraums Stromerzeugungsanlagen von 135 bis 950 Kilowatt schon vorläufig ans Netz angeschlossen werden dürfen, auch ohne alle notwendigen Nachweise eingereicht zu haben“

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Via @Fefebot src https://blog.fefe.de/?ts=9c17b867 #fefe

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