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05.11.2024 Strom mit dem Nachbarn teilen?

Bürgerstrom noch in den Kinderschuhen

Strom von den Anbietern für 30-40ct/kWh einkaufen aber den selbst mit der Solaranlage auf dem Dach erzeugten Strom für 5-7ct/kWh an die Stromanbieter verkaufen zu müssen, wenn man ihn gerade nicht benötigt, ist ein schlechtes Geschäft. Deshalb sollte es andere Möglichkeiten geben, die nicht daraus bestehen ein Kabel über den Zaun zum Nachbarn zu werfen.

Neben den Gefahren von Kurzschlüssen oder sogar Bränden wird dann bei dem letztgenannten Vorgehen die Haftungsfrage stets zu Ungunsten der Beteiligten ausgehen. Aber den Strom stattdessen über das öffentliche Netz zu teilen, ist auch 30 Jahre nach der Möglichkeit Solaranlagen am Stromnetz zu betreiben eine komplexe Angelegenheit.

Einige "Energiegemeinschaften", kleinere und größere, haben den Aufwand betrieben und diese bürokratische Aufgabe für sich gelöst. Bei der größeren Lösung wird man "einfach" selbst zum Stromanbieter. In Österreich ist Energy Sharing, nennen wir es lieber Bürgerstrom – also der direkte Stromaustausch über das öffentliche Netz ohne Mittelspersonen seit kurzer Zeit möglich. Inzwischen gibt es auch einen Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), der aber erst noch zu einem Gesetz werden muss. Bis dahin ist noch nicht abzusehen, ob das Stromteilen auch in Deutschland eine attraktive Möglichkeit werden kann.

Die Akteure bei diesem Geschäft sind nicht nur der Stromverkäufer und derjenige, der den Strom aufnimmt, sondern in jedem Fall auch der Netzanbieter, der für die Durchleitung einen Anteil verlangt. Aber dieser Anteil sollte bei den normalen Durchleitungskosten liegen, die auf jeder Stromrechnung stehen und sicher nicht bei den 25-30ct/kWh, die dem Solarstromerzeuger beim derzeitigen Zwangsstromverkauf abgezogen werden. Auch über einen kleinen(!) Anteil für den/die Stromerzeuger kann man verhandeln, denn diese müssen jederzeit die Netzstabilität auch bei Überangeboten garantieren.

Es ist kompliziert aber lösbar, wenn den großen Energiekonzernen nicht weiter gestattet wird ihr derzeitiges Monopol durchzusetzen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/ratgeber/Strom-mit-dem-Nachbar-teilen-Was-heute-schon-geht-und-was-moeglich-werden-soll-9869220.html
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Tags: #Bürgerstrom #EnergySharing #Solarstrom #Einspeisung #Nachbarschaft #Durchleitungskosten #Ungleichbehandlung #Monopole #Energiekonzerne #Transparenz #Informationsfreiheit #Gleichberechtigung #Verhaltensänderung #Diskriminierung

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Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter

Weiterer Digitalisierungsflopp?

Eigentlich sollen bis zum Jahr 2032 nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle alten analogen Stromzähler (wie auf dem Bild) durch neue digitale Stromzähler ersetzt werden. So haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz am 12. Mai 2023 gebilligt.

Mit diesen soll es technisch möglich sein jederzeit den Stromverbrauch und auch die -erzeugung mit auszulesen. Die intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) sollen es auch gestatten eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage durchzuführen. Das heißt, es kann einem der Strom abgestellt werden oder die eigenen Einspeisung je nach Bedarf der Energiekonzerne reduziert werden.

Doch das Handwerksblatt meldet, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 4. März 2021 entschieden hat, dass die Pflicht zum Einbau gestoppt werden muss, da die aktuell verfügbaren Smart Meter sind nicht rechtskonform sind.

Damit weisen die Richter die "Annahme" des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zurück, dass inzwischen auf dem Markt von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität (Funktionalität) genügen.

Das ist für Handwerker und Endkunden wichtig, denn nun können vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden. Schon eingebaute Geräte müssen aber nicht ausgetauscht werden.

Dem Gesetzgeber und den Energiekonzernen war die - wie sich nun herausstellt - voreilige Einbaupflicht vor allem wegen der Balkon-Solaranlagen wichtig. Denn bei einem alten Zähler läuft dieser bei einem Stromüberschuss in der Wohnung einfach rückwärts. Bei neuen digitalen Zähler werden Verbrauch und Erzeugung einzeln gemessen und abgerechnet: 30-45ct/kWh für den Verbrauch und nur 5-7ct/kWh für den selbst erzeugten Strom. Diese ca. 500% Profit wollen sich die Konzerne nicht entgehen lassen.

Daneben lockt sicher auch die Möglichkeit von außen auf Verbrauch und Erzeugung in den einzelnen Wohnungen einwirken zu können ...

Mehr dazu bei https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/weg-frei-fuer-smart-meter/gericht-stoppt-einbaupflicht-fuer-smart-meter
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Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikat greift für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 2025

oha!

Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikat greift für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 2025

https://www.pv-magazine.de/2022/07/28/neue-uebergangsregelung-fuer-anlagenzertifikat-greift-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-135-kilowatt-bis-2025/

„Um kurzfristig für Entlastung beim Zertifizierungsverfahren zu sorgen, wurde die rechtliche Grundlage für die Zertifizierung, die ‚Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen‘ (NELEV) angepasst. Die Novellierung ermöglicht, dass innerhalb eines Übergangszeitraums Stromerzeugungsanlagen von 135 bis 950 Kilowatt schon vorläufig ans Netz angeschlossen werden dürfen, auch ohne alle notwendigen Nachweise eingereicht zu haben“

#Solar #Photovoltaik #PV #Einspeisung #Strom #JederQuadratmeterPVzählt #JederQuadratmeterPVzaehlt ;)

Via @Fefebot src https://blog.fefe.de/?ts=9c17b867 #fefe