**Im #Schwalm-Eder-Kreis darf jetzt auch der Opa mit seiner Gießkanne kein #Wasser mehr aus dem Bach schöpfen, es sei denn, er will damit erfrischen ( Wen oder was erfrischen?, Oder das Wasser trinken? :-) ). Bei einer Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR.

Und da wundert man sich, wenn einige ausrasten und #noAFD wählen.**


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