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Zur Diskussion über eine Rückforderung von BuT-Leistungen aufgrund des 9 EUR Tickets – Rechtliche Hinweise und Wertung


Einzelne Bundesländer wollen bereits bezahlte BuT-Leistungen für Nahverkehrstickets aufgrund des 9-Euro-Tickets zurückfordern. Insgesamt ist dies durch meine Veröffentlichung der Pläne des Baden-Württembergischen Landkreistages im Thomé – Newsletter 20.2022 bekannt geworden (https://t1p.de/uagtx , Nr. 5). Arbeitsminister Heil, will diese Rückforderung verhindern, kann es aber rechtlich nicht, da es sich um kommunale Leistungen handelt. Ob diese zurückgefordert werden, entscheidet das jeweilige Landesarbeits- und Sozialministerium, da kann Herr Heil ohne Bindungswirkung nur Empfehlungen herausgeben.
Allerdings wird daran der Umgang mit einkommensschwachen Menschen ziemlich deutlich: § 40 Abs. 6 Satz 3 SGB II bestimmt, dass eine Rückforderung ausschließlich von BuT - Leistungen nicht möglich ist. Dies wäre nur möglich, wenn alle gezahlten SGB II - Leistungen zurückzuerstatten wären. Dann könnten auch die BuT - Leistungen zu erstatten sein. Dass hier trotz klarer gegenteiliger Rechtslage, einzelne Bundesländer überhaupt auf eine Rückforderungsidee kommen, drückt nur den völlig verschärften Umgang mit armen Menschen aus. Es muss, sozusagen als naturgegebenen Mechanismus, jeder zu viel gezahlten Cent zurückgefordert werden, unabhängig von der Rechtslage und der Vorschrift, soziale Rechte möglichst weit und im Sinne der Leistungsberechtigten auszulegen (§ 2 Abs. 2 SGB I). Es ist allen SGB II-Leistungsberechtigten zu empfehlen, gegen eine etwaige Rückforderung Widerspruch einzulegen und zu Anwältin oder Anwalt zu gehen. Dann wird das jeweilige Jobcenter noch mit den Anwaltskosten von rd. 450 EUR pro Widerspruch belastet, sozusagen als „Lehrgeld“ dafür, dass die (Landes)Behörde überhaupt auf so einen Mist kommt. Der Pari hat das treffend auf den Punkt gebracht: "Kaltherzig, bürokratisch und empathielos", dem ist nichts hinzuzufügen, bis auf meinen Tipp zum Umgang damit.
Mehr dazu unter https://t1p.de/ikqyh und https://t1p.de/x900v

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