#eintrittskarten

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#Kauf von #Eintrittskarten für #Veranstaltung
#Ausschluss des #Widerrufsrechts im #Fernabsatz

Auf den Kauf von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB anzuwenden.
Ein Widerrufsrecht besteht danach selbst dann nicht, wenn es sich hierbei um einen Fernabsatzvertrag handelt.

BGH, Urteil vom 13.07.2022, VIII ZR 317/21

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=130980&pos=7&anz=869