#Hartz-4 #Hartz-5 sog. #Bürgergeld #2023
»Aufgaben für das nächste Jahr
Ich will mal kurz realpolitisch notwendige Aufgaben für Veränderungen in der Existenzsicherung skizzieren. Durch das sog. „Bürgergeldgesetz“ ändern sich natürlich verschiedene Dinge. Am relevantesten ist natürlich die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs im SGB II und stattdessen Weiterbildung und Qualifizierung. Aber wegen Unterfinanzierung, Kürzungen und Sanktionen unter das Existenzminimum bleibt Bürgergeld: Armut, Sanktion und Drangsalierung per Gesetz.
Daher müssen noch viele Dinge geändert werden. Ich versuche mal die Eckpunkte aufzuzeigen:
- höhere Regelleistungen, und zwar 724 EUR
- Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Einfügung in die KdU. Als Zwischenlösung: höhere Stromkosten als im Regelsatz vorgesehen als „unabweisbarer Bedarf“ nach § 21 Abs. 6 SGB II/§ 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII
- Aufgabe der Kürzungen in § 22 Abs. 1 SGB II/ § 35 Abs. 2 SGB XII, die zur sog. Wohnkostenlücke führen
- gesetzliche Konkretisierung eines Anspruches auf einmalige Bedarfe wie Brillen, Elektrogeräte, Pässe (entsprechend Beschluss des BVerfG von 2014)
- Aufrechnungsmoratorium in Zeiten der Krise und Inflation muss das Existenzminimum auch Existenzminimum bleiben. Deshalb sollte für mind. zwei Jahre jedwede Aufrechnung/Leistungskürzung ausgesetzt werden
- Modifikation des Ersatzsanktionsrechts (faktische Sanktionen bis 100 %) bei fehlender Mitwirkung nach § 60 ff SGB I und der vorläufigen Zahlungseinstellung (nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II iVm § 331 SGB III)
- Einführung eines „Alten“regelsatzes von zusätzlich 20 % ab 60 Jahren im SGB II/SGB XII/AsylbLG um pauschal altenbedingte Bedarfe abzudecken.
- Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, stattdessen Existenzsicherung im SGB II/SGB XII
- Abschaffung der Leistungsausschlüsse für EU-Bürger*innen
- Aufgabe der Diskriminierung und Schlechterstellung der Menschen im SGB XII (das ist ein ganz großes Thema, Alte, Kranke und Behinderte werden im SGB XII vielfach schlechter gestellt, als im SGB II. Diese Diskriminierung muss aufhören, hier ist dringender Reformbedarf)
- Einfügung von klar benannten Behindertenbedarfen im SGB II/SGB XII, die Diskriminierung behinderter Menschen muss beendet werden
- Aufgabe der Sanktionen / und Neubürgergelddeutsch: Leistungsminderungen in § 31 SGB II
- Modifikation der „wiederholten Antragstellung“ in § 28 SGB X. Werden andere Sozialleistungen in Erstattung gebracht, muss stattdessen rückwirkend ein höherer SGB II/SGB XII-Leistungsanspruch bestehen
Um diese Eckpunkte wird es in den nächsten Jahren gehen, hier Verbesserungen, politisch, juristisch und auf der Straße einzufordern.
Armut, Sanktion und Drangsalierung per Gesetz bleibt Realität.
Dazu ein klarer prägnanter Artikel in der SZ vom 2.Dez. in dem die Folgen von Armut beschrieben werden: "Armut ist, wenn einfach nix mehr da ist". Hier zum Nachlesen: https://t1p.de/vbfno
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