Weil in der Kommunalpolitik öfters Missverständnisse entstehen, was eine #Tempo-30-Zone bedeutet, hier die wichtigsten Regeln aus #StVO und #VwV-StVO als Infografik. Teilen ist erlaubt und gewünscht! Klassische Radfahrstreifen und Schutzstreifen gehen nicht, aber alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Damit sind auch nur durchgezogenen Linien (Radfahrstreifen), gestrichelte Linien (Schutzstreifen) und eine Benutzungspflicht für Radwege verboten. Alles andere wie mit (halbem) Bordstein abgesetzte #Radwege oder Farbstreifen als Orientierung auf der Straße gehen. So etwas hilft ja auch die Fahrbahn optisch einzuengen, was ja in solchen Zonen gewünscht ist.
Außerdem gilt zwar grundsätzlich rechts-vor-links in der Zone, aber, anders als es einige Stadtverwaltungen glauben, sind explizit Ausnahmen für z.B. Busverkehr und an unübersichtlichen Kreuzungen möglich (VwV-StVO XI. 3b)