#fahrstuhl

carstenraddatz@pluspora.com

Von woanders verlinkt. Kannste dir gar nicht ausdenken sowas.

😉 Kleiner #Datenschutz-Lacher zum Wochenende: Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 09.09.2021 (Az. 8 B 34/21) entschieden, dass eine Behörde ein Warnschild mit dem Text "Die Zuwiderhandlung gilt als Einverständnis zur Veröffentlichung in den Sozialen Medien!" in einem Fahrstuhl nicht entfernen muss.

Mit dem - nicht ganz ernstgemeinten - Schild hatte die Stadt Kiel versucht Menschen davon abzuhalten, einen Fahrstuhl als öffentliche Toilette zu missbrauchen. Der Antragsteller im jetzt entschiedenen Verfahren fand das aber offenbar gar nicht witzig und versuchte das Schild per Antrag auf einstweilige Anordnung entfernen zu lassen

Hier das Urteil.

#kiel #fahrstuhl #verbot #socialmedia