#jun

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Mordrohungen


Anwalt Jun: “Ich hab dann mal in das Archiv geschaut von meinen Morddrohungen”

Rechtsanwalt Chan-jo Jun fand unter den Mordrohungen gegen ihn welche, die Ähnlichkeiten zum Fall Kellermayr aufweisen.

In seinem heute (am 9.8.2022) hochgeladenen Video mit dem Titel “Wie Morddrohungen auf mich und Fr. Kellermayr wirkten und was wir dagegen tun müssten” geht Rechtsanwalt Jun auf die Morddrohungen gegen ihn ein und auch auf die Ähnlichkeiten mit denen im Fall Kellermayr: dieselben Schreibfehler, sich ähnelnde Textbausteine, derselbe anonyme Maildienst.

Und er beschreibt, was es mit einem macht, solche Drohungen zu erhalten, und erklärt, dass die Polizei im Umgang mit Morddrohungen genau dieses Element nicht ausreichend berücksichtigt. Für die Polizei sei es eine Abwägung: wie viel Aufwand betreiben wir bei einem Strafmaß von maximal 2 Jahren gemäß Paragraph 241 StGB. Und das reicht nicht.

TRIGGER WARNUNG: Gewalt


Den Artikel "Anwalt Jun: “Ich hab dann mal in das Archiv geschaut von meinen Morddrohungen" habe ich im Blog von Anonleaks gefunden, geklaut und hier wieder eingestellt, da mir das einfache Verlinken in diesem Fall nicht zusagt/ausreicht.


#anonleaks #youtube #morddrohung ##morddrohungen #jun #kellermayr

https://www.youtube.com/watch?v=ZhGARFudOTA&t=732s

hackbyte@friendica.utzer.de

Aktuelle Rechtslage für Geflüchtete aus der Ukraine (deutsch)

Anwalt Jun

Aktuelle Rechtslage für Geflüchtete aus der Ukraine (deutsch)

Legal Update for refugees from Ukraine on what to apply in Germany

Deutsches video/German video:
https://www.youtube.com/watch?v=qH-OPEFZfFU
https://redirect.invidious.io/qH-OPEFZfFU

English video/Englisches video:
https://www.youtube.com/watch?v=KNgmhb6YOq0
https://redirect.invidious.io/KNgmhb6YOq0


* Einreise u. Aufenthalt:
Neue verordnung erlassen, kein aufenthaltstitel benötigt, auch kein asylantrag o.ä. notwendig, bis bis Mai ersteinmal.

* Aktivierung §24 Aufenthaltsgesetz:

§ 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz

Geflüchtete können nach §24 einen aufenthaltstitel beantragen und damit auch eine arbeitserlaubnis sowie fin. leistungen nach dem asylbewerberleistungsgesetz(!) erhalten. Das ist für sich kein asyl-antrag erstmal. Bietet aber die möglichkeit leistungen zu beziehen.

Folgend dann noch weitere rechtliche hinweise.


* Entry and residence:
New regulation issued, no residence title required, no asylum application or similar necessary until May.

* Activation §24 Residence Act:

§ 24 Granting of residence for temporary protection

Refugees can apply for a residence title according to §24 and thus also receive a work permit and fin. benefits according to the Asylum Seekers' Benefits Act(!). This is not an asylum application in itself. But it does offer the possibility of receiving benefits.

Further legal information follows.

Translated with www.DeepL.com/Translator (free version)


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