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Radikalenerlass 2.0 kommt
Brandenburgische Landesregierung bringt „Verfassungstreue-Check“ und neue Regelanfrage auf den Weg – Radikalenerlass-Betroffene protestieren gegen erneute Aushebelung der Grundrechte
Die rot-schwarz-grüne Landesregierung in Potsdam hat am 30. August mit den Stimmen aller Ministerien die Wiedereinführung der Regelanfrage beim „Verfassungsschutz“ beschlossen. In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf im Landtag abgestimmt werden. Damit drohen ein Dammbruch und eine neue Welle von Berufsverboten wie in der Folge des Radikalenerlasses von 1972. In der BRD kam es damals offiziell zu 3,5 Millionen Regelanfragen beim „Verfassungsschutz“, mindestens 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, über 1.250 Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern sowie 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Betroffen waren fast ausschließlich Linke, gegen Rechte wurde der Radikalenerlass faktisch nicht angewendet. Dass die Berufsverbote-Politik der Demokratie schweren Schaden zugefügt und zu Einschüchterung und Duckmäusertum insbesondere bei kritischen jungen Menschen geführt hat, ist heute unstrittig. Wir sind empört, dass die Landesregierung Brandenburg ausgerechnet im 50. Jahr nach der Verabschiedung des Radikalenerlasses erneut zu Einschüchterung und politischer Verfolgung greifen will. Ausdrücklich nimmt sie in ihrer juristischen Begründung Bezug auf die umstrittene „Gewährbieteklausel“ in den deutschen Beamtengesetzen. Sie ist dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ der Nazis von 1933 entnommen. Darin hieß es, aus dem Staatsdienst sei fernzuhalten, wer „nicht Gewähr bietet, jederzeit rückhaltlos einzutreten für den nationalen Staat.“ In den Beamtengesetzen der BRD wurde der „nationale Staat“ durch die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ersetzt. Die Beweislastumkehr und die vorzunehmende „Gesinnungsprognose“ sind geblieben.
Auch die Landesregierung schreibt in der Begründung ihres Gesetzesvorhabens wörtlich: „Der Nachweis einer verfassungsfeindlichen Betätigung ist nicht erforderlich. Bei der Prüfung dieser Gewähr handelt es sich um eine einzelfallbezogene Prognose, bei der der einstellenden Behörde ein Beurteilungsspielraum zusteht.“
Die Regierungskoalition schämt sich nicht, zur Begründung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zu zitieren, der maßgeblich vom ehemaligen SA-Rottenführer, NS-Juristen und späteren Verfassungsrichter Willi Geiger formuliert wurde. Darin heißt es in unverkennbarer Diktion: „Die Treuepflicht fordert mithin mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung.“…
- Pressemitteilung vom 1.9.2022 vom Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte