Ein neues Strafrecht für autoritäre Herrscher?

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/cybercrime-konvention-un-strafrecht-menschenrechte

Die Initiative für eine neue UN-Konvention zur #Cyberkriminalität ging - ausgerechnet - von Russland aus. Russland hatte einen von Anfang an umstrittenen Entwurf vorgelegt, der weitreichende Überwachungsbefugnisse vorsah und international insbesondere im Hinblick auf den Schutz der #Menschenrechte auf Bedenken stieß. Russland drängte darauf, die bestehende Budapester Konvention durch eine neue, umfassendere UN-Konvention zu ergänzen oder zu ersetzen, die auch von Ländern unterstützt werden sollte, die der Budapester Konvention nicht beigetreten waren, wie Russland selbst. China schloss sich diesem Vorschlag frühzeitig an.

Bereits 2017 hatte Russland die Idee einer neuen Konvention bei den Vereinten Nationen eingebracht, um einen globalen Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu schaffen. Die Verhandlungen begannen dann offiziell im Jahr 2022 mit dem Ziel, eine Konvention zu erarbeiten, die eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ermöglichen und verschiedene Aspekte der Cyberkriminalität regeln sollte. Trotz zahlreicher Bedenken und Kritik von Menschenrechtsorganisationen und anderen Akteuren wurde die Konvention 2024 von einem Ad-hoc-Ausschuss der Vereinten Nationen angenommen und soll in diesem Monat der UN-Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.

NGO: Risiko, "das Strafrecht weltweit neu zu schreiben"

Die Verhandlungen wurden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, jedoch von einem breiten Spektrum von NGOs und zivilgesellschaftlichen Gruppen zunehmend kritisch begleitet, die insbesondere die mangelnden menschenrechtlichen Schutzvorkehrungen und die weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Konvention bemängelten. Es wurde kritisiert, dass die Konvention autoritären Staaten Tür und Tor öffne, Überwachungsmaßnahmen zu verschärfen und das Regelwerk politisch zu missbrauchen.

So warnte in Deutschland der Chaos Computer Club (CCC) davor, dass sich die Konvention als Überwachungskonvention entpuppen könnte, die Menschenrechte mit Füßen trete und sowohl Forschende im Bereich der IT-#Sicherheit als auch Journalistinnen und #Journalisten weltweit gefährde. Auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtete schon früh, dass die Vorschläge das Risiko bergen, "das #Strafrecht weltweit neu zu schreiben". Vor allem die geplanten weitreichenden Überwachungsmaßnahmen stießen bei Menschenrechtsexpertinnen und -experten auf Widerstand. In einem Brief warnten schließlich weit über 100 NGOs und IT-Sicherheitsforscherinnen und -forscher davor, dass der Vertragsentwurf ihre Arbeit behindern und viele ihrer Aktivitäten als kriminell einstufen könnte.....

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Gefahr für Whistleblower und Journalisten

Neben diesen, heute schon im deutschen Strafrechts-Diskurs wiederzufindenden, Aspekten sind auch gesellschaftliche Gefahren zu erkennen: Wenn in Art. 7 der Umgang mit Kommunikationsinhalten geregelt wird - und Handlungen im Zusammenhang mit der Verbreitung oder dem Zugang zu digitalen Inhalten kriminalisiert werden - geht es originär um die Pressefreiheit und den Schutz von #Whistleblower|n. Diese umfangreiche Regelung stellt eine Gefahr für Journalistinnen und Journalisten wie Aktivistinnen und Aktivisten dar, die mit diesen Inhalten arbeiten.

Wenn darüber hinaus in der Konvention die Authentizität von Daten in Art. 12 geschützt wird, klingt das nach der hierzulande bekannten #Fälschung beweiserheblicher Daten. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber, dass gar keine beweiserhebliche Bestimmung vorgesehen ist, sondern vielmehr die inhaltliche Lüge unter Strafe gestellt wird - mit entsprechenden Risiken für Oppositionelle in Ländern, in denen abweichende politische Meinungen gerne als Lügen gebrandmarkt werden. Zu beachten ist auch, dass die in Art. 13 vorgesehene Strafbarkeit des digitalen #Betrugs oder #Diebstahls ohne (unmittelbare) Vermögensverfügung auskommt und letztlich jede digitale Einflussnahme auf menschliches Verhalten mit vermögensmindernder Wirkung erfasst. Mit der Systematik des (Computer-)Betrugs im deutschen Recht, gerade mit Blick auf die #Stoffgleichheit, ergeben sich hier absehbar erhebliche Probleme

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