#Recht #Auslieferung #Ungarn
"Es bleibt auch nach den Erklärungen der Berliner GenStA der Eindruck bestehen, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte" schreibt die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V. in einer Stellungnahme zum Fall. "Es bleibt der Verdacht, dass ein Mensch mit Grundrechten zum Objekt der Behörden gemacht wurde, damit man zeigen kann: Wir können mit Dir jetzt machen, was wir wollen und das nutzen wir in unserem Sinne."

Auslieferung von Maja T.: Schneller als der Rechtsstaat erlaubt?

via beck-aktuell

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