Verfassungsgericht zu AfD-Klage
Juristisch richtig, politisch unklug
Von Christian Rath
Das Verfassungsgericht entschied einwandfrei: Das Recht, gewählt zu werden, gibt es nicht. Trotzdem wäre es kontraproduktiv, die AfD auszuschließen.
Schwerpunkt: Alternative für Deutschland (AfD)
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