https://twitter.com/bm0eu/status/1671945671350337536
Vor drei Jahren führte #Ungarn eine Regelung ein, welche vorsieht, dass Asylanträge nur dann zulässig sind, wenn zuvor ein Visum für die Asylantragstellung in der ungarischen Botschaft in Kiew oder Belgrad ausgestellt wurde. Dies erklärte der #EuGH heute als rechtswidrig. https://t.co/0idKlYNzES
— bordermonitoring.eu (@bm0eu) June 22, 2023
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